70% aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit und sind somit nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Die private Unfallversicherung deckt die finanziellen Folgen eines Unfalls ab und stellt dringend benötigtes Kapital für notwendige Maßnahmen wie z.B. Umbauten an Wohnung und Auto zu Verfügung.
Welche Leistungen erbringt die Berufsgenossenschaft?
Die Berufsgenossenschaften, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, kommen grundsätzlich nur für die Ausgaben auf, die der Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Falls dies nicht möglich ist, wird eine monatliche Rente geleistet. Diese liegt jedoch deutlich unter dem ursprünglichen Einkommen. Ferner zeigt die Praxis, dass zur Durchsetzung dieser Ansprüche oft jahrelange Prozesse geführt werden müssen, ohne dass ein Einkommen zur Verfügung steht. Zur Absicherung von Einkommenseinbußen in Form einer monatlichen Rente ist die Berufsunfähigkeits-Versicherung zu empfehlen, da diese für Unfälle und Krankheiten leistet.
Wer braucht wofür privaten Versicherungsschutz?
-
Selbständige: Sie haben nur Anspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung wenn Sie freiwilliges Mitglied sind.
-
Arbeitnehmer: Für Arbeitnehmer besteht Versicherungsschutz nur am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg dorthin. Berufskrankheiten sind mitversichert.
- Studenten: Für Studenten besteht Versicherungsschutz nur in der Hochschule sowie auf den direkten Wegen.
-
Hausfrauen / Hausmänner: Für diese Gruppe besteht zu keinem Zeitpunkt Versicherungsschutz.
-
Schüler: Für Schüler besteht Versicherungsschutz nur in der Schule sowie auf den direkten Wegen.
-
Kinder: Für Kinder besteht außerhalb des Kindergartens / der Kindertagesstätte und den direkten Wegen kein Versicherungsschutz.
-
Arbeitslose: Für Arbeitslose besteht Versicherungsschutz nur auf dem direkten Weg zum / vom Arbeitsamt oder Bewerbungsgesprächen.
Welche Summe sollte ich wählen?
Todesfall:
Grundsätzlich sollte eine Absicherung des Todesfallrisikos, z.B. für die Hinterbliebenenversorgung über eine Lebensversicherung erfolgen, da diese nicht nur für Unfälle, sondern auch für Krankheiten leistet. Eine Todesfallsumme in der Unfallversicherung kann jedoch sinnvoll sein, da diese sehr preiswert ist, und keine besondere Risikoprüfung erfordert. Sie sollte so gewählt werden, dass alle Verbindlichkeiten gezahlt werden können.
Invaliditätssumme:
Die Höchstleistung bei Invalidität sollte ungefähr dem 5-fachen Bruttojahreseinkommen entsprechen. Für Kinder, Schüler, Studenten, Arbeitslosen, Hausfrauen / Hausmänner sollte diese aufgrund der fehlenden gesetzlichen Versorgung mindestens 300.000 € betragen.
Beispiel: Bei einer Geldanlage von 300.000 € zu einem Zins von 4% erzielen Sie monatliche Zinseinkünfte in Höhe von 1.000 € ohne Kapitalverzehr.
Ihre Ansprechpartner: Michael Becker; Lars Müller |