Die Pensionskasse/Direktversicherung ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die den Versicherten einen Rechtsanspruch auf ihre Leistung einräumt. Rechtlich gesehen handelt es sich hier um ein Versicherungsunternehmen, das auch der Versicherungsaufsicht unterliegt. Rechtsform ist in der Regel der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Der Arbeitgeber zahlt einen (Versicherungs-)Beitrag an die Kasse. Es können Kapital- oder Rentenzahlungen gewählt werden Die Beiträge zu Pensionskassen können im Rahmen des 3.63 EStG bis zu 2.640,-- € jährlich (Wert 2010) steuerfrei eingezahlt werden.
Ein beliebtes und flexibles Modell für die Entgeltumwandlung im Betrieb!
Ihre Anprechpartner: Michael Becker; Lars Müller; Lars Olsowski; |